ERASMUS+ ist das aktuelle EU-Bildungsprogramm. Es fördert den Studierendenaustausch und Praktika während des Studiums im Europäischen Ausland, in den EFTA/EEA Ländern Island, Lichtenstein und der Türkei.
Mit ERASMUS+ haben Studierende, Dozierende und Mitarbeiter*innen der Universität Leipzig die Möglichkeit ihre fachlichen, sprachlichen und kulturellen Kompetenzen zu erweitern. Durch Erasmus-Vereinbarungen zwischen den einzelnen Hochschulen werden Studiengebühren erlassen und eine monatliche Förderung für die Studierenden gewährt. Der Förderungszeitraum für einen Erasmus+ Stdienaufenthalt oder das Erasmus Praktikum beträgt mindestens drei Monate bis höchstens 24 Monate. Ein Auslandaufenthalt wird erst nach Vollendung des zweiten Semesters des Bachelors oder Masters empfohlen. Die Studierenden müssen 30 Credits pro Semester in ihr Heimatland zurückbringen. Diese Studienleistungen müssen von der ERASMUS-Fachkoordinatorin des Instituts und vom Prüfungsamt anerkannt werden.
Weitere Informationen bei der Stabstelle Internationales
Das Institut für Kunstpädagogik vermittelt derzeit 15 Studienplätze für alle Studiengänge der Kunstpädagogik an Partneruniversitäten in 3 verschiedenen europäischen Ländern (siehe Partneruniversitäten).
Vorteile für Studierende
• Kontingent von je 12 Monaten Erasmus+ in BA/ MA/ PhD bzw. vorauss. 24 Monate (gesamt) in Staatsexamens-/ Diplomstudiengängen
• Studiengebühren an der Partneruniversität fallen weg
• ländergestaffeltes Stipendium (mind. 150 EUR/ Monat)
• Betreuung während des Aufenthaltes
• Anrechnung von im Ausland erbrachten Leistungen
Erasmus-Fachkoordinatorin des Instituts: Verena Landau
Partneruniversitäten
Polen
Akademia Pedagogiki Specjalnej im. Marii Grzegorzewskiej
Instytut Edukacji Artystycznej Warszawa
Das Institut ist dem in Leipzig sehr ähnlich, zusätzlich gibt es Kunstthearpie; Englisch kann als Sprache optional nach Vereinbarung in den Veranstaltung gesprochen werden.
Italien
Accademia di Belle Arti di Roma
Hier gibt es Malerei, Bildhauerei, Grafikdesign, Bühnenbild, Didaktik und Kunstkommunikation, Museumsdidaktik und Multimediale Didaktik.
Accademia di Belle Arti di Carrara
Auch hier gibt es Malerei und Grafik, sowie Plastik, Multimedia Art, Angewandte Kunst, Kunstpädagogik und Restaurierung.
UK
University of Leeds
Hier gibt es Bildende Kunst, Kunstgeschichte und Kulturwissenschaften.
Voraussetzungen
Studierende, die mit Erasmus ins Ausland gehen wollen, müssen folgende Bedingungen erfüllen:
• Studium der Kunstpädagogik, in Ausnahmefällen ein benachbartes Fach, an der Universität Leipzig
• die Basismodule I und II (BA) wurden erfolgreich abgeschlossen
• ausreichende Sprachkenntnisse des Gastlandes (wenn nicht Englisch als Sprache vereinbart wurde), um dort an der Lehre teilnehmen zu können
• ab dem 3. Fachsemester
Über die Annahme Ihrer Bewerbung sowie die Vergabe eines Platzes entscheidet die Koordinatorin des Instituts für Kunstpädagogik.
Falls mehrere Studierende sich für einen Platz an einer Partnerhochschule im Ausland interessieren, gelten folgende Kriterien: Durchschnittlich gute bis sehr gute künstlerische Leistungen, die gewünschtem Studienfach im Ausland entsprechen; Grundlagenkenntnisse der Landessprache.
Beachten Sie bitte, dass nur Wahlpflichtmodule ausgetauscht werden können. Für die Anerkennung von Pflichtmodulen können nur Äquivalente der Partnerhochschule angerechnet werden.
Bewerbung
Studierende, die sich für ein Studium im Ausland interessieren, können sich zunächst bei dem/der Erasmus-Koordinator*in des Instituts zu den individuellen Bewerbungsunterlagen der einzelnen ausländischen Hochschulen informieren. Diese Unterlagen bestehen meist aus einem Portfolio, einem Lebenslauf und einem Motivationsschreiben und eventuell einem Nachweis über entsprechende Sprachkenntnisse. Informieren Sie sich hierzu bitte auch auf den Seiten der Partnerhochschulen.
PHASE 1 (ca. 12 Monate vor der Mobilität)
Ihre Erasmus-Bewerbung sollte ca. ein Jahr im Voraus geplant werden! Die Bewerbungsfristen der ausländischen Hochschulen sind unterschiedlich, weshalb die Studenten angehalten werden, die Organisation eines Studienaufenthalts im Ausland ein Jahr vor dem Antritt des Aufenthaltes zu beginnen. Die Organisation für das Erasmus Praktikum muss spätestens einen Monat vor Beginn des Praktikums abgeschlossen sein.
Die Bewerbungsfristen bei der Koordinatorin (Verena Landau) des Instituts für Kunstpädagogik sind:
- der 15. Januar für Sommer- sowie Wintersemester
Die Bewerbungsunterlagen bilden ein Portfolio als PDF mit folgendem Inhalt (bitte per E-Mail an vlandau@uni-leipzig.de):
- 15 aussagekräftige künstlerische Arbeiten
- Motivationsschreiben/Artist Statement (ca. 1 Seite)
- Curriculum Vitae mit Auflistung der Sprachkenntnisse
PHASE 2 (6-9 Monate vor der Mobilität)
Wenn Sie sich bis zum 15. Januar bei der Erasmus-Fachkoordinatorin beworben haben und nominiert wurden, bewerben Sie sich bitte bei der Stabsstelle Internationales der Universität Leipzig und bei der Partnerinstitution.
Die Bewerbungsfristen an den Gastuniversitäten sind unterschiedlich. Informieren Sie sich rechtzeitig über die Fristen auf den Webseiten der Partneruniversitäten darüber. Die dafür nötigen Bewerbungsunterlagen (application forms) erhalten Sie in aller Regel von der Partneruni bzw. stehen auf den Websites der Partnerunis zum Download bereit. Sie sind für Ihre Bewerbung selbst verantwortlich. Bei Fragen wenden Sie sich an die entsprechenden Koordinator*innen der Uni Leipzig oder den Koordinator*innen der ausländischen Gasthochschule.
PHASE 3 (3 Monate vor der Mobilität)
Bewerbung/Online-Registrierung bei der Stabsstelle Internationales der Uni Leipzig.
Hier geben Sie noch mal alle Ihre Daten in eine elektronische Datenbank ein. Gleichzeitig bewerben Sie sich mit diesem Formular für die Erasmus-Studienbeihilfe (siehe Finanzierung).
Benötigte Unterlagen:
- Nominierungsbestätigung der Fachkoordinatorin
- Bewerbungsformular der Stabsstelle
- Nachweise über Ihre Studienleistungen in Kopie
- Nachweis über Sprachkenntnisse (Abitur, Zertifikate)
Klären Sie Ihren Versicherungsschutz und beantragen Sie ggf. Urlaubssemester und die Befreiung von den Semestergebühren, wenn es keinen Erasmus-Vertrag zwischen den Hochschulen gibt.
Parallel: Vorbereitung Learning Agreement
Gemeinsam mit der Fachkoordinatorin erarbeiten Sie das Learning Agreement (ECTS-Studienvertrag): Sie gehen mit Erasmus ins Ausland um dort zu studieren. Dafür brauchen Sie ein Learning Agreement, auf dem Sie Ihr Studienprogramm festhalten (Formular). Dieses Formular (Download: Wegzehrung) gilt als Vertrag für Ihre Kursanmeldungen an der Gastuniversität.
Das (vorläufige) Learning Agreement wird von der Gast- und Heimatuni abgezeichnet. Den doppelt signierten Vertrag schickt die Fachkoordinatorin des Instituts für Kunstpädagogik an die Stabsstelle der Uni Leipzig. Es ist Ihre Erlaubnis, das zu studieren, was Sie geplant haben. Es beinhaltet allerdings nicht die Anrechnung der Credits für Ihr Studium in Leipzig (siehe dazu Anrechnung von Studienleistungen). Die Studieninhalte müssen mindestens 50 % mit den Inhalten des begonnen Studiums übereinstimmen, um Auslandsbafög zu empfangen und die erbrachten Leistungen anrechnen zu können.
Wichtig: Sie müssen pro Semester 30 Credits erreichen, sonst zahlen Sie Ihre Erasmus-Studienbeihilfe zurück.
PHASE 4 (Während der Mobilität)
Immatrikulationsbescheinigung an die Stabsstelle Internationales
Die Immatrikulationsbescheinigung müssen Sie an der Gastuniversität bei Ihrer Einschreibung vorlegen und danach mit der Bestätigung (Stempel und Unterschrift) der Gastuniversität direkt an die Stabsstelle zurück schicken. Die Immatrikulationsbescheinigung bildet die Grundlage für die Stipendienzahlung (ERASMUS-Studienbeihilfe), d.h. ohne Eingang der Immatrikulationsbescheinigung bekommen Sie kein Stipendium ausgezahlt.
Learning Agreement
Nicht selten ändert sich Ihr Studienprogramm noch vor Ort. Bitte tragen Sie alle Änderungen im L.A. in Tabelle A 2 und B2 ein und senden sie diese vom Fachkoordinator der Partneruni signiert an die Fachkoordinatorin unseres Instituts! Die Koordinatorin leitet die Änderungen dann an die Stabsstelle weiter.
PHASE 5 (Ende der Mobilität)
Sie erhalten von der Partnerhochschule ein »Certificate of Departure« sowie das Transcript of Records (ECTS-Datenabschrift oder auch Erasmus-Zeugnis).
Das Transcript ist Ihr Nachweis über die im Ausland erbrachten Studienleistungen. Lassen Sie sich von der Gastuni bestätigen, welche Kurse Sie besucht haben. Hierfür kann das Transkript-Formular der Wegzehrung verwendet werden (Seite 13) oder auch ein eigenes Formular der Partnerhochschule.
Sie bekommen außerdem eine Exmatrikulationsbescheinigung. Die Exmatrikulationsbescheinigung von der Gastuni reichen Sie bei der Stabsstelle der Universität Leipzig ein.
Sie füllen für die Stabsstelle zudem einen Online-Fragebogen aus, der nachfolgenden Studierenden helfen soll. Möchten Sie selbst sich mit Studierenden austauschen, die im Auslandsprogramm sind/waren, so finden Sie eine Erfahrungsbörse auf der Website.
PHASE 6
Anrechnungen
Wollen Sie sich die Leistung, die Sie im Ausland erbracht haben, nach Ihrer Rückkehr am Institut für Kunstpädagogik anerkennen lassen, legen Sie das Transcript of Records der Fachkoordinatorin vor. Sie wird es gemeinsam mit Ihnen mit den vereinbarten Leistungen im Learning Agreement abgleichen und anschließend die umgerechneten Noten in die Tabelle auf der letzten Seite des Learning Agreements »Anerkennungsergebnisse an der Universität Leipzig« eintragen.
Die Fachkoordinatorin reicht diese Anerkennungsergebnisse bei der Stabsstelle Internationales (Frau Dr. Maringer) ein. Aber Achtung: Die Noten werden nicht automatisch weitergeleitet. Sie müssen sich eigenständig ans Prüfungsamt wenden, damit Ihre Noten in Almaweb eingetragen werden!
Checkliste
Okt./Nov. – Informationsrecherche zu den Partnerhochschulen
bis 15. Jan. – Bewerbung bei den Erasmuskoordinatorin
März–Apr. – Bewerbung an der Partnerhochschule, BAföG-Beantragung, Ausfertigung des ECTS-Studienvertrages (ggf. später)
Juli–Sep. – Beantragung der ERASMUS-Studienbeihilfe, ggf. Beantragung eines Urlaubssemesters, Befreiung vom Semesterbeitrag, Klärung des Versicherungsschutzes
Okt.–Dez. – Rücksendung der SOKRATES/ERASMUS-Immatrikulationsbescheinigung
Nov./April – Erste und zweite Rate der Studienbeihilfe
Nach Beendigung – ECTS-Datenabschrift und Beantragung der Anerkennung, obligatorische Berichterstattung