Eignungsprüfung

Um sich bei uns zu bewerben, ist eine Eignungsprüfung vorgeschrieben. Diese ist zwar eine zusätzliche Hürde, aber jeder hat eine Chance. Und die Chancen stehen nicht schlecht für jene, die sich in ihrer Freizeit mehr als andere für Kunst interessieren, gern gestalten und über den Unterricht hinaus auch selbstständige künstlerische Studien betrieben haben.

Aus Gründen der Gleichbehandlung aller Bewerberinnen und Bewerber führen wir keine individuellen Beratungen zur Eignungsprüfung durch. So können wir auch keine individuelle Hilfe bei der Entstehung der Mappeninhalte und bei der Zusammenstellung der Mappe bieten. Auch jede Vorabbewertung Ihrer künstlerischen Leistungsfähigkeit ist ausgeschlossen, denn am Ende entscheidet eine aus zahlreichen Mitgliedern zusammengesetzte Prüfungskommission über die Ergebnisse, die sie in der Eignungsprüfung erreichen. Wir bitten dafür um Verständnis.

Wichtige Hinweise

Bitte lesen Sie die Grundsätzliche Hinweise zur Vorbereitung auf die Eignungsprüfung zu den Anforderungen an die einzureichende Mappe und zu den mitzubringenden Materialien.

Nehmen Sie bitte unbedingt die Eignungsfeststellungsordnungen zur Kenntnis. Dort finden Sie u. a. alle Angaben zum generellen Ablauf der Eignungsprüfung sowie zu den Kriterien zur Bewertung der erbrachten Leistungen.

Eignungsfeststellungsordnung Staatsexamen Höheres Lehramt Gymnasium
Eignungsfeststellungsordnung Staatsexamen Oberschule (Mittelschule)
Eignungsfeststellungsordnung Staatsexamen Grundschule Kernfach
Eignungsfeststellungsordnung Staatsexamen Sonderpädagogik Kernfach
Eignungsfeststellungsordnung Staatsexamen Grundschule Grundschuldidaktik (Kleines Fach)
Eignungsfeststellungsordnung Staatsexamen Sonderpädadgogik Grundschuldidaktik (Kleines Fach)

Eignungsfeststellungsordnung Kunstpädagogik B.A. außerschulisch
Änderung zur Eignungsfeststellungsordnung Kunstpädagogik B.A. außerschulisch (Stand 29.09.2006)
Eignungsfeststellungsordnung Kunstpädagogik Master außerschulisch
Änderung zur Eignungsfeststellungsordnung Kunstpädagogik Master außerschulisch (Stand 27.04.17)

Immatrikulationsantrag

Die bestandene Eignungsprüfung ist noch keine Garantie für einen Studienplatz, sondern nur eine von weiteren Zulassungsvoraussetzungen.

Bitte beachten Sie, dass Sie sich – unabhängig von dem Eignungsfeststellungsverfahren – nach festgelegten Fristen an zentraler Stelle für das Studium bewerben müssen (Immatrikulationsantrag). Dies erfolgt innerhalb der Bewerbungsfristen über die Website der Universität.

Alle Fragen der Immatrikulation sind mit dem Studentensekretariat der Universität zu klären.

Stufen der Eignungsprüfung

Staatsexamen Lehramt
(außer Grundschule/Sonderschulpädagogik mit Zweitfach – kleines Wahlfach – Kunst)

Die Eignungsprüfung erfolgt in drei Stufen:
  1. Anmeldung auf unserer Website (immer im Februar/März)
  2. Abgabe einer Mappe und Bewertung der Mappe mit Punkten durch die Eignungsprüfungskommission
  3. praktische Eignungsprüfung und Eignungsgespräch (nur wenn Mappe die nötige Punktzahl erreicht hat)
  • Wichtige Hinweise zur Eignungsprüfung (PDF)
  • Hinweise zur digitalen Mappe (PDF)
  • Staatsexamen Grundschule/Sonderschulpädagogik mit Zweitfach – kleines Wahlfach – Kunst

    Die Eignungsprüfung erfolgt in zwei Stufen:

    1. obligatorische Teilnahme an der Informationsveranstaltung (online; Oktober) für Interessenten mit Anmeldung zur Mappenabgabe
    2. Einreichung einer Mappe direkt im Institut oder digital (siehe aktuelle Hinweise) und Bewertung der Mappe mit Punkten durch die Eignungsprüfungskommission

    Bachelor Kunstpädagogik (außerschulisch)

    Die Eignungsprüfung erfolgt in drei Stufen:

    1. Anmeldung auf unserer Website (immer im Februar/März)
    2. Abgabe einer Mappe und Bewertung der Mappe mit Punkten durch die Eignungsprüfungskommission
    3. praktische Eignungsprüfung und Eignungsgespräch (nur wenn Mappe die nötige Punktzahl erreicht hat)
  • Wichtige Hinweise zur Eignungsprüfung (PDF)
  • Hinweise zur digitalen Mappe (PDF)
  • Master Kunstpädagogik (außerschulisch)

    Die Eignungsprüfung erfolgt in zwei Stufen:

    1. Anmeldung und digitale Einreichung der geforderten Unterlagen gemäß der Master-Eignungsfeststellungsordnung. Beachten Sie die weiteren Informationen zur Anmeldung bei den Terminen.
    2. Eignungsprüfung in Form eines Gesprächs (immer im Juni)