Freundeskreis Kunstpädagogik
Der Freundeskreis Kunstpädagogik der Universität Leipzig wurde 2002 anlässlich des 50jährigen Bestehens des Institutes für Kunstpädagogik gegründet. Er gibt seinen Mitgliedern die Möglichkeit, am Geschehen und an der weiteren Entwicklung des Institutes für Kunstpädagogik aktiv teilzunehmen. Jede Unterstützung ist gefragt.
Ideen, Beiträge, Mitglied werden?
Kontakt: steffen.wachter@gmx.de
Vorstand
Steffen Wachter (Vorsitzender), Leipzig
Dr. Günther Berger, Leipzig
Ulla Bornemann, Bernburg
Prof. Dr. Frank Schulz, Leipzig
Katja Weber, Leipzig
Geschäftsordnung
1. Mitglieder
Mitglieder des Freundeskreises können natürliche und juristische Personen sowie Personenvereinigungen werden. Die Aufnahme erfolgt auf schriftlichen Antrag, über den Antrag entscheidet der Vorstand. Die Mitgliedschaft erlischt durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Der Austritt aus dem Freundeskreis kann zum Ende des Kalenderjahres durch schriftliche Erklärung erfolgen. Diese ist schriftlich an den Vorstand zu richten.
Der Ausschluss von Mitgliedern kann vorläufig auf Beschluss des Vorstandes, endgültig nur auf Beschluss der Mitgliederversammlung erfolgen.
2. Organe des Freundeskreises
Die Organe des Freundeskreises sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.
2.1 Der Vorstand
Der Vorstand besteht aus dem Geschäftsführenden Vorsitzenden, seinem Stellvertreter und drei weiteren Mitgliedern. Die Vorstandsmitglieder werden von der Mitglieder versammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Ihre Amtsdauer beträgt drei Jahre. Wiederwahl ist zulässig.
Dem Vorstand gehört als Stellvertreter des Geschäftsführenden Vorsitzenden kraft seines Amtes der Direktor des Institutes für Kunstpädagogik der Universität Leipzig an.
Scheidet ein Mitglied des Vorstandes vorzeitig aus, so kann der Vorstand für die restliche Amtsdauer des Ausgeschiedenen einen Nachfolger aus den Mitgliedern wählen.
Der Vorstand ist für die Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung verantwortlich und führt die laufenden Geschäfte. Der Vorstand fasst seine Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit.
Zur Erfüllung spezieller Aufgaben können weitere Mitglieder in den Vorstand kooptiert werden.
2. 2 Die Mitgliederversammlung
Die Mitgliederversammlung ist mindestens einmal im Jahr schriftlich durch den Geschäftsführenden Vorsitzenden unter Angabe der Tagesordnung mit dreiwöchiger Frist einzuberufen. Dafür wird in der Regel ein Termin im November vorgesehen.
Eine außerordentliche Mitgliederversammlung kann vom Geschäftsführenden Vorsitzenden jederzeit unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen durch schriftliche Mitteilung unter Angabe der Tagesordnung einberufen werden.
Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig. Sie beschließt mit einfacher Stimmenmehrheit der anwesenden Mitglieder.
Der Geschäftsführende Vorsitzende – im Falle seiner Verhinderung sein Stellvertreter – leitet die Mitgliederversammlung. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschlüsse ist ein Protokoll anzufertigen.
Die Mitgliederversammlung bestätigt den Rechenschaftsbericht des Vorstandes und den Rechnungsabschluss,entlastet den Vorstand nach vorheriger Prüfung des Rechnungsabschlusses, wählt den Vorstand, fasst Beschlüsse über die Änderung der Geschäftsordnung, kann den Freundeskreis durch Beschluss auflösen, wozu eine Zweidrittelmehrheit erforderlich ist.
3. Rechtsfähigkeit
Der Freundeskreis Kunstpädagogik der Universität Leipzig ist kein Verein. Er ist eine nicht rechtsfähige Vereinigung, die im eigenen Namen wie auch für ihre Mitglieder keine Rechtsgeschäfte tätigen kann.
4. Finanzierung
Die Finanzierung der Aufgaben des Freundeskreises erfolgt durch Spenden über die »Vereinigung von Förderern und Freunden der Universität Leipzig« e. V.
5. In-Kraft-Treten
Die Geschäftsordnung wurde auf der Gründungsversammlung am 27.09.2002 beschlossen. Sie ist am 28.09.2002 in Kraft getreten.